Kontakt

Ärztliche Verordnung

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Facharzt.

Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse

Für die Kostenübernahme müssen Sie die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung vorlegen. Ausnahmen sind die KUF und die SVA (bei der ersten Behandlungsserie im Kalenderjahr).

Verrechnung der Behandlungskosten

Nach Abschluss einer Therapieserie erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Behandlungskosten, welche Sie nach erfolgter Einzahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Der Selbstbehalt ist abhängig von der Art der Verordnung und Ihrer Krankenkasse. Sie müssen durchschnittlich mit einem Selbstbehalt von mindestens 50 % rechnen. Die Tarife der jeweiligen Krankenkassen sind sehr unterschiedlich und die Höhe des Selbstbehalts kann dadurch variieren. Private Zusatzversicherungen übernehmen auch die Restkosten.

Terminvereinbarung

Die Behandlungstermine können Sie telefonisch vereinbaren. Sollten Sie telefonisch niemanden erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Telefonnummer und wir rufen Sie umgehend zurück.

Terminabsage

Termine müssen spätestens 24 Sunden vor dem Termin abgesagt werden. In kurzfristigen Krankheitsfällen bitten wir Sie vormittags anzurufen bzw. auf den Anrufbeantworter einzusprechen. Nicht zeitgerechte Absagen bzw. unentschuldigte Termine müssen aus kostentechnischen Gründen verrechnet werden.

Was müssen Sie mitnehmen beim ersten Termin

  • Die bewilligte ärztliche Verordnung

  • Ärztliche Befunde, Röntgenbilder und dergleichen (wenn vorhanden)

Adresse

Physiotherapie Cammaert & Joosten

Praxis für Physiotherapie und Osteopathie
Haus Fambozi / 2.Stock

Florianstraße 7

6170 Zirl

Österreich

Telefon: +43 5238/52061

E-Mail: info@physiotherapie-zirl.at

Öffnungszeiten

Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Team Physiotherapie Cammaert & Joosten